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Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Zur Sicherstellung von Qualität und zur Verbesserung der Betreuung pflegebedürftiger Personen empfehlen wir allen Angehörigen, regelmäßig die Beratung durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen: bei Pflegegrad 1 freiwillig, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 quartalsmäßig.
Nutzen Sie diese Gelegenheit! Diese Beratungsleistung ist für Betroffene kostenfrei! Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Pflegeexperten beratend zur Seite, um Praxisfragen hinsichtlich der alltäglichen Pflege oder auch der Einstufung im Pflegegradsystem zu beantworten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!