Pflegedienst Landkreise Cham und Regen - Arberland Pflegedienst GmbH

Entlastungsbetrag und Haushaltshilfe

Haushaltshilfe, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung

Sie wohnen in den Landkreisen Cham und Regen? Dann unterstützen wir Sie gerne mit einer engagierten Haushaltshilfe oder Betreuungskraft.

Für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad werden die Kosten für Hauswirtschaft und Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Leistungen s.u.) von der Pflegekasse mit dem sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € pro Monat übernommen bzw. bezuschusst.

In bestimmten Situationen übernehmen die Kassen auch ohne Pflegegrad die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung. Etwa dann, wenn ein Betroffener aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls den Haushalt nicht mehr alleine führen kann. Ist dies der Fall, können die genehmigten Leistungen bis zu acht Stunden täglich betragen.

Achtung Privathaushalte ohne Pflegebedarf!
Sind sie stark eingespannt und es fehlt Ihnen an Zeit für Ihren Haushalt? Möchten Sie Ihre Haushaltshilfe nicht selbst einstellen?

Auch privaten Kunden ohne Pflegebedürftigkeit können wir zuverlässige deutschsprachige Haushalts- oder Putzhilfen bieten. Was kostet eine Haushaltshilfe? Fragen Sie uns gern nach einem Angebot!


Haushaltshilfen — Leistungen und Kosten

Eine Haushaltshilfe kümmert sich um die klassischen Aufgaben rund um Ihren Haushalt. Zu den angebotenen Leistungen gehören insbesondere die folgenden Tätigkeiten:

  • Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches des/der Pflegebedürftigen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Bettenmachen sowie Wechsel der Bettwäsche nach individuellen Anforderungen
  • Waschen und Einräumen der Wäsche
  • Einkaufen und Besorgungen
  • Beheizen der Wohnung im Lebensbereich des/der Pflegebedürftigen
  • Abfallentsorgung

Die Kosten können größtenteils von der Pflegekasse übernommen werden.


Betreuung — Leistungen und Kosten

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Leistungen zur Bewältigung und Gestaltung des Alltags im häuslichen Umfeld des/der Pflegebedürftigen oder seiner Familie, z.B.:

  • Begleitung (Spazierengehen, Besuch von Verwandten, Kirchgang, etc.)
  • Beschäftigung (Gedächtnistraining, Gesellschaftsspiele, Gesellschaftsspiele, etc.)
  • Beaufsichtigung (Anwesenheit der Betreuungsperson)

Kosten für Betreuung und Haushaltsführung

Die Preise werden den ambulanten Pflegediensten über ihren Dachverband bzw. von den Pflegekassen vorgegeben. Sie sind daher bei jedem Anbieter identisch. Nachstehend finden Sie einen Auszug aus der aktuell gültigen Vergütungsvereinbarung für Leistungen der Grundpflege. Wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, können diese Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Die Preise gelten auch, wenn der Kunde den Pflegedienst direkt beauftragt:

Ausgewählte Anfahrtspauschalen   Preis ab 01.08.2023 Preis ab 01.04.2024

Anfahrtspauschale 06:00 - 21:00 Uhr

 

5,28 €

5,54 €
Anfahrtspauschale 21:01 - 05:59 Uhr   7,56 € 7,92 €
Anfahrtspauschale 06:00 - 21:00 Uhr 50%   2,64 € 2,77 €

Anfahrtspauschale 21:01 - 05:59 Uhr 50%

 

3,78 €

3,96 €

 

  Ausgewählte Einzelleistungen Preis ab 01.08.2023 Preis ab 01.04.2024
122 Einkaufen 9,51 € 9,96 €
123 Zubereitung warme Mahlzeit 17,12 € 17,93 €
124 Zubereitung sonstige Mahlzeit   5,71 € 5,98 €
118 Beheizen der Wohnung   5,71 € 5,98 €
136 Waschen der Wäsche/Kleidung durch Mitarbeiter des Pflegedienstes 19,02 € 19,92 €

 

  Ausgewählte Stundensätze Preis ab 01.08.2023 Preis ab 01.04.2024
044 Stundensatz Haushaltsführung 29,04 € 30,36 €
045 Stundensatz Betreuung 38,52 € 40,44 €

 


Hotline für
Haushaltshilfe und Betreuung:

09941 401 4480

Sie erreichen unsere Hotline für Haushaltshilfe und Betreuung:

Montag - Freitag
von 8.30 bis 16 Uhr

In unserem Bereich «Wissenswertes» finden Sie Details zu Bestimmungen, Voraussetzungen und Tipps für den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfen und Betreuung. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen ab Einstufung in Pflegegrad 1 zu.


Sie suchen eine Haushaltshilfe oder Betreuungskraft in den Landkreisen Cham und Regen? Egal ob mit oder ohne Pflegegrad - als ambulanter Pflegedienst sind wir jederzeit gerne für Sie da.

Pflegedienst Experte im Gespräch

Lassen Sie sich von unseren Pflegeexperten beraten ...

Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Zur Sicherstellung von Qualität und zur Verbesserung der Betreuung pflegebedürftiger Personen empfehlen wir allen Angehörigen, regelmäßig die Beratung durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen: bei Pflegegrad 1 freiwillig, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 quartalsmäßig.

Nutzen Sie diese Gelegenheit! Diese Beratungsleistung ist für Betroffene kostenfrei! Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Pflegedienst-Experten beratend zur Seite, um Praxisfragen hinsichtlich der alltäglichen Betreuung oder auch der Einstufung im Pflegegradsystem (früher: Pflegestufen) zu beantworten. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!